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Verkehrs-Rechtschutz für
Einzelfahrzeuge
Fahrzeug-Rechtsschutz - nur für die im
Versicherungsschein durch Angabe der amtlichen Kennzeichen bezeichneten
Fahrzeuge. Eine Zulassung auf den Versicherungsnehmer ist nicht erforderlich.
Wer / was ist versichert:
- Eigentümer, Halter, Mieter, Entleiher, berechtigte
Fahrer, berechtigte Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten
Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhängers oder des
an seine Stelle tretenden Folgefahrzeuges
- Versicherungsnehmer
- als Fahrer fremder Fahrzeuge
- als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast öffentlicher
und privater Verkehrsmittel
Wichtig:
Der Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge ist zu empfehlen, wenn
- das Fahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen
ist
oder
- außer dem zu versichernden Fahrzeug noch andere
Motorfahrzeuge vorhanden sind, die nicht versichert werden sollen oder für
die bereits bei einer anderen Gesellschaft eine
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Einzelfahrzeuge besteht.
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