| |
-
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges
Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) übersteigt,
werden als krankenversicherungsfrei bezeichnet.
-
Arbeitnehmer, die während eines Jahres
die JAEG überschreiten: Die Versicherungspflicht endet jedoch nicht
bereits mit dem Tage des Überschreitens, sondern erst mit Ablauf des
Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Voraussetzung hierfür
ist jedoch: Auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres geltende JAEG
muss ebenfalls überschritten werden.
-
Arbeitnehmer, die bei erstmaliger
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit die JAEG überschreiten: Die
Versicherungsfreiheit besteht ab Aufnahme der Erwerbstätigkeit.
-
Selbstständige, Freiberufler
-
Beihilfeberechtigte,
Heilfürsorgeberechtigte
-
Personen, die nach Vollendung des 55.
Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie
in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht
gesetzlich versichert waren (dies gilt nicht für Bezieher von
Arbeitslosengeld II).
-
Weitere Voraussetzung ist, dass diese
Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der
Versicherungspflicht befreit oder auf Grund hauptberuflicher selbstständiger
Erwerbstätigkeit nicht versicherungspflichtig waren.
auto
versicherung, auto versicherungen, autoversicherung, berufsunfähigkeit
versicherung, generali versicherung, günstige versicherung, haftpflicht,
haftpflicht versicherung, haftpflichtversicherung, hausratversicherung, hdi
versicherung, kfz versicherung, kfz versicherungen, kfz versicherungsvergleich,
krankenversicherung, lebensversicherung, lebensversicherungen, motorrad
versicherung, pkw versicherung, rechtschutzversicherung, rechtsschutz,
rechtsschutzversicherung, tarifrechner, unfallversicherung, vergleich
autoversicherung, vergleich versicherung, vergleich versicherungen,
versicherer, versicherung, versicherung de, versicherung generali,
versicherung kfz, versicherungen, versicherungen kfz, versicherungs,
versicherungsmakler, versicherungsvergleich, volksfürsorge, vorsorge
|