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Der Begriff „Generationenvertrag“ wird von Kritikern als politisches Schlagwort betrachtet, das suggeriere, der Anspruch aus Rentenanwartschaften sei durch eine Übereinkunft der Generationen gerechtfertigt. Die künftig Erwerbstätigen seien aber im Zeitpunkt der Anspruchsbegründung entweder noch nicht geboren oder jedenfalls noch nicht in der Lage, an den politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, also ihre eigenen Interessen in diesem Ausgleich zwischen den Generationen wahrzunehmen. Dabei habe sich die Generation der dann zu versorgenden Rentenbezieher selbst einen Ausbau ihrer Ansprüche zugestanden, der in keinem Verhältnis zu ihrem eigenen Beitrag für die Generation stehe, die diesen Anspruch dann erfüllen muss. Insbesondere sei auch das Vermögen der Rentenversicherer in einer aus demographischer Sicht relativ gesunden Zeit aus Gründen der politischen Opportunität durch Erhöhung der Leistungen verschwendet worden, statt es zur Vorsorge weiter auszubauen.
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