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Der Versicherungsschutz gilt europaweit und
auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die nicht zu Europa gehören
(Algerien, Marokko, usw.), zudem auf den Azoren und kanarischen Inseln sowie
Madeira. Viele Gesellschaften bieten bei bis zu sechswöchigen
Auslandsaufenthalten auch weltweiten Versicherungsschutz. In diesen Fällen gilt
häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich
eigene Anwaltsgebühren bis zum dreifachen der Kosten eines deutschen
Rechtsanwalts übernommen - die Versicherungssumme ist auf regelmäßig 30.000 Euro
beschränkt.
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