Gelten für den Versicherungsnehmer
Disziplinarvorschriften (z. B. Beamte, Soldaten) oder standesrechtliche
Vorschriften (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte), sind die entsprechenden
Verfahren im Rahmen dieser Leistungsart versichert.
Beispiele
Ein Polizeibeamter kann wegen eines
Vergehens in seiner Freizeit disziplinarrechtlich verfolgt werden.
Dem Rechtsanwalt soll nach einer Beschwerde
eines Mandanten die Zulassung entzogen werden.