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Hier besteht Rechtsschutz für die aktive
Strafverfolgung von Straftätern. In den Versicherungsbedingungen werden die
Straftaten, die dem Täter vorgeworfen werden müssen, genau bezeichnet.
Häufig besteht Versicherungsschutz für eine Nebenklage. Hier kann sich der
Versicherungsnehmer sozusagen an eine Anklage des Staatsanwalts anschließen und
selbst zur Bestrafung des Täters beitragen.
Das Opfer ist auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs versichert. Der Täter
versucht hier, die Tat wieder gut zu machen.
Auch die Kosten des Verletztenbeistands werden übernommen.
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