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Bei strittigem Unterhalt, z. B. bei angeblichen Vaterschaften, übernimmt bei Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts der Versicherer die Kosten für Anwälte und Gerichte bis zu einer bestimmten Höhe (30.000 Euro). Selbstbeteiligung hier 500 Euro, Wartezeit ein Jahr.

 

 

 


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