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Für die Deckung der Anwartschaften insbesondere bei Personenversicherung haben sich zwei grundlegende Deckungsprinzipien herauskristallisiert.

  • Mit dem Kapitaldeckungsverfahren wird in der privaten Versicherungswirtschaft gearbeitet.

  • Das Umlageverfahren wird überwiegend in der gesetzlichen Versicherung angewendet.

Besonders augenfällig wird dieser Unterschied bei der Gegenüberstellung von gesetzlicher und privater Rentenversicherung. Unabhängig vom Deckungsprinzip dienen aber beide zur Absicherung des Alters- z. T. auch des Invaliditätsrisikos. Während aus den Beiträgen der privaten Rentenversicherungen ein Kapital angespart wird, aus dem eine versicherungsmathematisch berechnete Rente gezahlt wird, werden die monatlich eingehenden Beiträge von der gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar wieder ausgegeben. Zukünftige Rentner sind darauf angewiesen, dass zukünftige Beitragszahler die späteren Renten dann mit ihren Beiträgen finanzieren werden. Bei steigender Rentnerzahl und sinkender Beitragszahlerzahl ist dies ein unsicheres Prinzip.

 

 


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