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Das Renteneintrittsalter (Regelaltersgrenze) liegt bisher bei 65 Jahren. Die Regelaltersgrenze wird ab dem 1.1.2012 beginnend mit dem Jahrgang 1947 auf das 67. Lebensjahr angehoben. Somit können Versicherte, die ab 1964 geboren sind, die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren in Anspruch nehmen.

Für den Anspruch müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Vollendung des 67. Lebensjahres

  • Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren.

Ein Hinzuverdienst ist in beliebiger Höhe möglich.

Besonderen Vertrauensschutz bei der Anhebung der Regelaltersrente haben die Geburtsjahrgänge bis 1954, wenn sie bereits vor dem 1.1.2007 verbindlich Altersteilzeit vereinbart haben. Für sie verbleibt es bei der Regelaltersgrenze von 65 Jahren.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Mit Beginn der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 wird für besonders langjährig Versicherte eine neue Altersrente eingeführt.

Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben Versicherte ab dem Jahr 2012, wenn sie

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben

  • 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten, Ersatzzeiten und Berücksichtigungszeiten für die Wartezeit haben. Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld, werden bei der Wartzeit von 45 Jahren nicht berücksichtigt.

 

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