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Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Versicherungen und Sozialversicherungen, speziell der Altersvorsorge, aber auch von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Dabei werden die Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten ein Deckungskapital gebildet, das nach dem Ansparende die zu zahlenden Leistungen abdecken soll. Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche werden aus diesem individuellen Deckungskapital in entsprechender Höhe bedient.

Die tatsächliche Umsetzung der Kapitaldeckung z. B. bei den privaten Renten- und Kapitallebensversicherungen besteht aus drei Komponenten: Zum einen aus der oben erwähnten Kapitalbildung, einer Gewinnausschüttung an die Leistungsbezieher und einer Umlage der Einzahlungen an die Leistungsbezieher.

 

 


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