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Alles rund um den Führerschein - Erteilung, Entzug,
Einschränkungen, Auflagen etc.
Wichtig: Soll im Rahmen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens der
Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot verhängt werden, handelt es um eine
Streitigkeit aus dem Straf-Rechtsschutz oder dem
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Bei Versicherungsverträgen, denen ältere Versicherungsbedingungen zu Grunde
liegen, d. h. ARB vor 1994, besteht regelmäßig nur ein
Führerschein-Rechtsschutz. Hier sind ausschließlich Streitigkeiten wegen der
Wiedererteilung, Entzug und Einschränkung des Führerscheins versichert. Die
Auflage ein Fahrtenbuch zu führen ist hier z. B. nicht versichert.
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