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Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist von den Rechtsschutz-Versicherern konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet deshalb die finanziellen Mittel um:

  • spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen,

  • den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt,

  • gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind.

Der Unterschied des Spezial-Straf-Rechtsschutzes zum allgemeinen Straf-Rechtsschutz besteht darin, dass bei Letzterem in der Regel nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherungsnehmer eine fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens vorgeworfen wird.

 

 


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