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Individualversicherungen (in der Schweiz Privatversicherung genannt) sind diejenigen Versicherungen, bei denen das Versicherungsverhältnis auf Grund eines zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer abgeschlossenen privatrechtlichen Versicherungsvertrag zustande kommt. Dadurch unterscheiden sie sich von Sozialversicherungen (gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung), die im Rahmen der Versicherungspflichtgrenzen für jeden Arbeitnehmer zwingend vorgeschrieben sind, und auf Grund Gesetzes durch Aufnahme in eine öffentlich-rechtliche Organisation bestehen. Die Leistungen und Gegenleistungen (Beitrag) in der Individualversicherung sind, bis auf geringe Einschränkungen durch gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Versicherungsnehmer, insbesondere dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz, frei zwischen den Vertragsparteien aushandelbar. Da Versicherung aber eine Risikobewältigung auf der Basis des Risikoausgleichs im Kollektiv bedeutet, sind müssen Versicherer bemüht sein, stets eine möglichst große Zahl möglichst ähnlicher Verträge abzuschließen. Daher, und nicht zuletzt auch wegen des Rationalisierungseffektes, schließen Versicherer meist Verträge nach einem vorgestalteten Muster ab, das sie für sich selbst im Hinblick auf eine möglichst große Akzeptanz im Markt entwickeln. Sie versuchen mit diesen Vertragsmustern möglichst genau die Versicherungsbedürfnisse von möglichst vielen potenziellen Versicherungsnehmern zu treffen. Umfang und Inhalt der Sozialversicherung hingegen bestimmt sich ausschließlich nach politisch motivierten Vorgaben des Gesetzgebers.
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