[Firmenlogo-Bild]


 

Die Kosten der Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren werden übernommen. Hier besteht sogar für vorsätzlich begangenen Taten Rechtsschutz.

Beispiele

  • Geschwindigkeitsübertretung

  • Rotlicht

  • Lärmbelästigung

  • Gurtpflicht

Ausnahme:
Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen sind nicht versichert (Risikoausschluss).

 

 

 


Copyright © 2009 UCY CAPITAL PARTNERS    http://www.oilcom.de