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- Bei der Förderung der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge
(Riester-Förderung) wird über die Grundzulage hinaus eine weitere Zulage
gezahlt. Zu berücksichtigen ist jedes im Haushalt lebende Kind, für das der
Berechtigte Kindergeld erhält.
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Kinderzulage |
2002 und
2003 |
46 EUR |
2004 und
2005 |
92 EUR |
2006 und
2007 |
138 EUR |
Kinder
bis 2007 geboren |
185 EUR |
Kinder
ab 2008 geboren |
300 EUR |
- Für Kinder, die ab 1.1.2008 geboren wurden, gilt eine
Zulage von 300 EUR.
- Die Kinderzulage steht den Berechtigten je Kind insgesamt
nur einmal zu.
- Die Kinderzulage erhält der Zulagenberechtigte, der auch
das Kindergeld erhält. Falls man dagegen über Freibeträge vorhandene Kinder
steuerlich berücksichtigt und nicht bei der Familienkasse Anträge auf
Kindergeld stellt, würde man keine Kinderzulagen erhalten.
- Sofern das Einkommen der Kinder über 18 Jahre mehr als
7.680 EUR (ab 2004) beträgt, wird kein Kindergeld
mehr gewährt, so dass damit auch die Grundlage für die Kinderzulage
entfällt.
- Bei Ehepaaren, die die Voraussetzungen des § 26 Abs.1EStG
erfüllen (vgl. Ehegattenregelung) wird die
Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, auf jährlich zu
stellenden Antrag beider Eltern alternativ dem Vater.
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