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  • Bei der Förderung der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge (Riester-Förderung) wird über die Grundzulage hinaus eine weitere Zulage gezahlt. Zu berücksichtigen ist jedes im Haushalt lebende Kind, für das der Berechtigte Kindergeld erhält.
     
      Kinderzulage
    2002 und 2003 46 EUR
    2004 und 2005 92 EUR
    2006 und 2007 138 EUR
    Kinder bis 2007 geboren 185 EUR
    Kinder ab 2008 geboren 300 EUR

 

  • Für Kinder, die ab 1.1.2008 geboren wurden, gilt eine Zulage von 300 EUR.
  • Die Kinderzulage steht den Berechtigten je Kind insgesamt nur einmal zu.
  • Die Kinderzulage erhält der Zulagenberechtigte, der auch das Kindergeld erhält. Falls man dagegen über Freibeträge vorhandene Kinder steuerlich berücksichtigt und nicht bei der Familienkasse Anträge auf Kindergeld stellt, würde man keine Kinderzulagen erhalten.
  • Sofern das Einkommen der Kinder über 18 Jahre mehr als 7.680 EUR (ab 2004) beträgt, wird kein Kindergeld mehr gewährt, so dass damit auch die Grundlage für die Kinderzulage entfällt.
  • Bei Ehepaaren, die die Voraussetzungen des § 26 Abs.1EStG erfüllen (vgl. Ehegattenregelung) wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, auf jährlich zu stellenden Antrag beider Eltern alternativ dem Vater.

 


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