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Durch die im EEG festgelegten Einspeisevergütungen ergibt
sich in Deutschland sowie in den weiteren Ländern, die ebenfalls
Subventionsgesetze nach dem Modell des EEG eingeführt haben, für die
wirtschaftliche Amortisation von Photovoltaik-Anlagen eine grundsätzlich andere
Situation als es unter ungeregelten Marktumständen der Fall wäre. Durch die
gegenüber dem Marktpreis wesentlich angehobenen Vergütungssätze wird die
Amortisationszeit für den Betreiber der Anlage wesentlich verkürzt (bei
bestenfalls 43,01 Euro-Cent pro kWh gegenüber 21,4 Euro-Cent
Ökostrom-Preisdurchschnitt), und somit gegenüber dem Eigenverbrauch zu normalen
Marktpreisen wirtschaftlich überhaupt erst rentabel gemacht. Für Endverbraucher,
die eine Photovoltaik-Anlage betreiben, ergibt sich unter Anwendung des EEG,
abhängig von der gewählten Technologie, evtl. Finanzierungskosten, sowie den
Margen von Großhändlern und Monteur, derzeit eine Amortisationszeit zwischen
fünf und fünfzehn Jahren. In Ländern ohne vergleichbare Subventionspolitik würde
sich die gleiche Anlage (gleichbleibendes Klima vorausgesetzt) erst nach zehn
bis dreißig Jahren amortisieren. Dennoch können Phototovoltaikanlagen gerade in
Ländern ohne solche Subventionen wegen des geeigneteren Klimas häufig besonders
wirtschaftlich betrieben werden (etwa in Ländern entlang des Äquators), da die
Sonneneinstrahlung pro Fläche dort um ein Vielfaches höher ist.
Aufgrund eines massiven Überangebots sind die Preise für Solarstrom-Anlagen im
Jahr 2009 deutlich gefallen. Ein kWp schlüsselfertig installierte Leistung einer
netzgekoppelten Photovoltaikanlage war gemäß der Photon-Marktübersicht im April
2009 für teilweise 3.150 Euro erhältlich. Den Preis den man maximal bezahlten
sollte, taxierte die Branchenzeitschrift Photon für 2009 auf 3.450 Euro/kWp.
Dieser Preis umfasst sämtliche Kosten, das heißt inklusive Module, Zubehör,
Material, Montage und Netzanschluss. Nicht inbegriffen ist die Umsatzsteuer.[24]
Eine hierzulande installierte Anlage liefert in Süddeutschland nach dem
aktuellen Stand der Technik einen Jahresertrag von etwa 850 bis 1200 kWh pro kWp,
in Abhängigkeit von Zellentyp, Ausrichtung, Dachneigung, Sonneneinstrahlung und
Temperatur: Das Wetter bietet nicht jedes Jahr die gleichen Einstrahlungswerte,
in Simulationsrechnungen geht man von den gemittelten Werten der letzten zehn
Jahre für den jeweiligen Standort aus.
Für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen besteht grundsätzlich immer die
Möglichkeit, sich beim Finanzamt als Gewerbetreibender führen zu lassen. Dies
hat den Vorteil, dass er dadurch vorbehaltlich eines eventuellen Antrags auf
Umsatzsteuerbefreiung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, somit aber auch das
Recht auf Vorsteuerrückerstattung erhält. Dadurch spart der Betreiber der Anlage
bei der Anschaffung die gesamte Mehrwertsteuer. Die im EEG aufgeführten
Vergütungen sind Nettopreise, auf welche beim unternehmerischen Betrieb der
Anlage die Mehrwertsteuer (als sog. Durchlaufposten) aufgeschlagen wird. Die
Umsatzsteuer ist dann vom Betreiber der Anlage, typischerweise quartalsweise, an
das zuständige Finanzamt abzuführen. Da die Umsatzsteuerpflicht gegenüber einem
von der Umsatzsteuer befreiten gewerblichen Betrieb so gesehen keine
wesentlichen Nachteile hat (zu nennen wäre allenfalls der durch die
quartalsweisen Umsatzsteuer-Erklärungen geringfügig erhöhte bürokratische
Aufwand), sollten Betreiber von Photovoltaikanlagen selbst bei einem
Jahresertrag von weniger als 17.500 Euro auf eine mögliche Umsatzsteuerbefreiung
verzichten, da hierdurch die Möglichkeit zur Vorsteuerrückerstattung ebenfalls
entfiele.
Zu den Investitionskosten zählt auch die CO2-Kreislaufbilanz der Herstellung.
Diese ist abhängig von der Erzeugungsart des eingesetzten Stroms im Rahmen der
Herstellung, also innerhalb der gesamten Produktions- und Transportkette. Im
Idealfall sind die CO2-Emissionen durch den Einsatz regenerativer Energien im
Rahmen der Herstellung gleich null, erhöhen sich aber typischerweise durch
Grauenergien während des Transportes (etwa durch den Betrieb von
Verbrennungsmotoren in Schiffen und LKWs), bzw. durch weitere Grauenergien im
Rahmen der Anfahrt und den Inbetriebnahme-Arbeiten des Monteurs vor Ort.
Aus der Absicht, durch Photovoltaik Strom zu erzeugen, ergibt sich ein Interesse
an der kurzfristigen Amortisation des während der Herstellung eingesetzten
Stroms. Die Zeiten bis zur energetischen Amortisation betragen
technologieabhängig zwischen etwa drei Monaten bei in Drucktechnik hergestellten
Dünnschichtmodulen, etwa drei Jahren bei typischen
Cadmiumtellurid-Dünnschichtmodulen, bis zu deutlich über fünf Jahren bei
monokristallinen Siliziummodulen. Die Energieaufwändigkeit verschiedener
Herstellungsverfahren korreliert in etwa mit den Herstellungskosten, wodurch
sich beim Kauf von Modulen aus weniger energieaufwändigeren Verfahren
typischerweise ein Preisvorteil bei den Anschaffungskosten ergibt.
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