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Durch einen Unternehmenszusammenschluss werden zwei oder mehrere Unternehmen zu einem einzigen zusammengeführt. Die bisherigen Anteilseigner der ursprünglichen Firmen werden dadurch zu Anteilseignern des zusammengeführten Unternehmens. Zusammenschlüsse von Unternehmen findet man oft in Branchen, die unter ständigem Margendruck leiden, in Märkten, die von steigenden Skalenerträgen der agierenden Player geprägt sind. Können durch die Zusammenlegung Umsatz- oder Kostensynergien erreicht werden, so erzielt die zusammengelegte Firma eine höhere Profitabilität als die ursprünglich selbständig agierenden Firmen.

Reichen Sie starken Partnern die Hände! - „Nur durch teilen wird man reich!“ (Zitat Prof. Dr. Rainer Elschen, Lehrstuhlinhaber Lehrstuhl für Finanzwirtschaft und Banken an der Universität Duisburg-Essen)

Es gibt zahlreiche rechtliche und finanzielle Strukturierungsmöglichkeiten für Unternehmenszusammenschlüsse, die auch die Zahlung von Barabfindungen und die Übernahme von Schulden umfassen können. Tücken liegen – gerade bei großen Fusionen – insbesondere im Bereich des Kartellrechts. Hier sind jedoch gerade bei UCY aufgrund guter Kontakte zu den nationalen und internationalen  Kartellbehörden sehr gut beraten.

UCY ist darauf spezialisiert, die für jeweiligen Zusammenschluss von Unternehmen individuell optimierte Strukturierung auszuarbeiten, unter Berücksichtigung der rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Implikationen.


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