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Investmentbanken im weiteren Sinne betreiben so genannte Investmentgeschäfte. Diese Geschäftstätigkeit liegt im Wesentlichen auf der Vermögensverwaltung ihrer Kunden, dem Handel mit Wertpapieren sowie der Unterstützung von Unternehmen bei Kapitalaufnahmen (etwa Börsengänge). Investmentbanken dienen der Unterstützung des Handels an Finanzmärkten.

Investmentbanken entstanden ursprünglich im US-Trennbankensystem als Gegenstück zu den Geschäftsbanken (commercial banks), denen das Aufnehmen von Kundeneinlagen gestattet war, die aber einer schärferen Aufsicht unterlagen. Im Zuge der US-Bankenkrise 2008 haben die noch verbleibenden großen Investmentbanken im September 2008 jedoch auf ihren rechtlichen Sonderstatus verzichtet. In Staaten mit einem Universalbankensystem (etwa Deutschland) gibt es meist keinen gesonderten Status für das Investmentbankinggeschäft. Das Investmentgeschäft ist in Deutschland aber in § 7 Abs. 2 des Investmentgesetzes umschrieben.

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