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In Deutschland ist das Kreditwesengesetz
Rechtsgrundlage für Kreditinstitute. In Österreich, welches nach Ende des
Zweiten Weltkrieges vorerst die deutschen Bestimmungen übernahm, galt ab 1979
ein abgewandeltes, österreichspezifisches Bankwesengesetz, welches 1986 mittels
Gesetzesnovelle erneut verändert wurde, und 1994 gänzlich durch das neue
Bankwesengesetz ersetzt wurde.
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