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In Deutschland ist das Kreditwesengesetz Rechtsgrundlage für Kreditinstitute. In Österreich, welches nach Ende des Zweiten Weltkrieges vorerst die deutschen Bestimmungen übernahm, galt ab 1979 ein abgewandeltes, österreichspezifisches Bankwesengesetz, welches 1986 mittels Gesetzesnovelle erneut verändert wurde, und 1994 gänzlich durch das neue Bankwesengesetz ersetzt wurde.

Eine Besonderheit der Schweiz, welche teils auch noch für Österreich zutrifft, ist das Bankgeheimnis. In Deutschland gibt es - entgegen einer landläufigen Auffassung - kein Gesetz bezüglich des Bankgeheimnisses, das vor einem Zugriff des Staates auf Daten schützt.

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