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Der Generationenvertrag bezeichnet einen
fiktiven gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung sichern soll. Die jeweils sozialversicherungspflichtigen
Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen in die Rentenversicherung die
Leistungen für die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Generation und erwerben
dabei einen Anspruch auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an
sich selbst. Der Generationenvertrag ist ein Euphemismus zur Beschreibung des
Umlageverfahrens in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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