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Verkehrs-Rechtschutz für Einzelfahrzeuge

 

Fahrzeug-Rechtsschutz - nur für die im Versicherungsschein durch Angabe der amtlichen Kennzeichen bezeichneten Fahrzeuge. Eine Zulassung auf den Versicherungsnehmer ist nicht erforderlich.

Wer / was ist versichert:

  • Eigentümer, Halter, Mieter, Entleiher, berechtigte Fahrer, berechtigte Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhängers oder des an seine Stelle tretenden Folgefahrzeuges
  • Versicherungsnehmer
    - als Fahrer fremder Fahrzeuge
    - als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast öffentlicher
    und privater Verkehrsmittel


Wichtig:
Der Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge ist zu empfehlen, wenn

  • das Fahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist

oder

  • außer dem zu versichernden Fahrzeug noch andere Motorfahrzeuge vorhanden sind, die nicht versichert werden sollen oder für die bereits bei einer anderen Gesellschaft eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Einzelfahrzeuge besteht.

 

 


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