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Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Methode
zur Finanzierung von Versicherungen und Sozialversicherungen, speziell der
Altersvorsorge, aber auch von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und
Arbeitslosenversicherung.
Dabei werden die Sparanteile aus den Beiträgen der Versicherten am Kapitalmarkt
angelegt und für jeden einzelnen Versicherten ein Deckungskapital gebildet, das
nach dem Ansparende die zu zahlenden Leistungen abdecken soll. Alle laufenden
und zukünftigen Ansprüche werden aus diesem individuellen Deckungskapital in
entsprechender Höhe bedient.
Die tatsächliche Umsetzung der Kapitaldeckung z. B. bei den privaten Renten- und
Kapitallebensversicherungen besteht aus drei Komponenten: Zum einen aus der oben
erwähnten Kapitalbildung, einer Gewinnausschüttung an die Leistungsbezieher und
einer Umlage der Einzahlungen an die Leistungsbezieher.
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