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Auch hier besteht Versicherungsschutz nur für das gerichtliche
Verfahren vor deutschen Sozialgerichten.
- Beispiele
- Streitigkeiten aus der gesetzlichen Sozialversicherung -
die Erwerbsminderungsrente wird nicht anerkannt, das Arbeitslosengeld II (Hartz
IV) ist falsch berechnet, die BfA oder LVA übernimmt eine Reha-Maßnahme nicht;
dem Schwerbehinderten wird die Eintragung von Merkzeichen oder die Erhöhung
des Grad der Behinderung nicht anerkannt
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