[Firmenlogo-Bild]


 

Gelten für den Versicherungsnehmer Disziplinarvorschriften (z. B. Beamte, Soldaten) oder standesrechtliche Vorschriften (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte), sind die entsprechenden Verfahren im Rahmen dieser Leistungsart versichert.

Beispiele
  • Ein Polizeibeamter kann wegen eines Vergehens in seiner Freizeit disziplinarrechtlich verfolgt werden.

  • Dem Rechtsanwalt soll nach einer Beschwerde eines Mandanten die Zulassung entzogen werden.


Copyright © 2009 UCY CAPITAL PARTNERS    http://www.oilcom.de