Die Kosten der
Verteidigung im Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren werden übernommen.
Hier besteht sogar für vorsätzlich begangenen Taten Rechtsschutz.
Beispiele
Geschwindigkeitsübertretung
Rotlicht
Lärmbelästigung
Gurtpflicht
Ausnahme:
Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen sind nicht versichert
(Risikoausschluss).