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Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht die Kosten aller
Streitigkeiten ab.
Zum einen muss die Streitigkeit einer der versicherten
Leistungsarten zugeordnet werden können. Ist dies nicht möglich, besteht kein
Rechtsschutz.
Hier sollen nur einige der am häufigsten vorkommenden
Ausschlüsse genannt werden:
- Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist genauso wenig
versichert wie die aktive Strafverfolgung (Ausnahme: der genannte
Opfer-Rechtsschutz).
- Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer sind
genauso ausgeschlossen wie Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor
internationalen Gerichtshöfen.
- Sehr häufig kommt der Baurisikoausschluss zum Tragen (§ 3
Abs. 1 d ARB). Vereinfacht gesagt, ist alles was in Zusammenhang mit einer
Baumaßnahme steht, ausgeschlossen. Beispiele: Neubau eines Hauses (Streit mit
Nachbarn, Handwerker, Stadt), Kauf einer neuen Eigentumswohnung (Streit mit
Bauträger oder Makler), Umbaumaßnahmen (Streit wegen der Baugenehmigung),
Finanzierung (Streit mit Banken, Bausparkasse).
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