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Auch Individualversicherungen können (wie die Sozialversicherung für die gesetzlich bezeichneten Personen stets) Pflichtversicherungen sein. In dem Fall sind die betreffenden Personen gesetzlich verpflichtet, einen - bestimmten Kriterien genügenden - Versicherungsvertrag abzuschließen. Hierbei darf der Versicherer weitgehend frei gewählt werden (im Unterschied zur früheren Zwangsversicherung, wo auch der Versicherer vorgeschrieben war und der Vertrag oft schon kraft Gesetzes z. B. bei einem Hauskauf zustande kam). Dies ist z. B. im Fall der Krankenversicherung der Fall, soweit nicht schon über die Sozialversicherung Krankenversicherungsschutz besteht. Auch sind Betreiber eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine Versicherung gegen eine mögliche Haftpflicht aus dem Betrieb des Fahrzeuges abzuschließen. Ansonsten gibt es nur noch in besonderen Fällen, insbesondere für Angehörige bestimmter Berufe, Gewerbetreibende und Unternehmen, eine Verpflichtung zur Versicherungsnahme.

 

 


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