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Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs für Kassenpatienten. Nur die Behandlungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3, 4 und 5 werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Der überwiegende Anteil der Kinder wird in KIG 1 und 2 eingestuft, für diese zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
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